Archiv für 31. Januar 2012

Alternativen zum Kredit – Lebensversicherung beleihen

Eine Lebensversicherung bildet Guthaben erst, nachdem alle aus dem Vertrag entstandenen Gebühren und anderen Verpflichtungen für die gesamte Laufzeit bezahlt sind. Bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages belasten diese Gebühren das Guthabenkonto zu einem unverhältnismäßig hohen Anteil.

Deshalb ist es für den Versicherungsnehmer in finanzieller Hinsicht niemals eine gute Idee, sich einen einmal abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag vorzeitig auszahlen zu lassen. Das gilt sogar, wenn das im Vertrag vorhandene Guthaben dringend benötigt wird.

Die Lebensversicherung beleihen ist billiger – sogar wenn die Zinsen für das Darlehen mit einkalkuliert werden. Um die Versicherung zu beleihen, kann bei jeder Bank ein sogenanntes Lombarddarlehen aufgenommen werden. Die Sicherstellung für dieses Darlehen erfolgt durch die Abtretung oder Verpfändung der “Rechte und Ansprüche aus der Lebensversicherung”.

Alternativ zu diesem Darlehen bieten viele Versicherungsunternehmer Auszahlungen aus der Lebensversicherung gegen Verpfändung des Guthabens an. Welche der beiden Möglichkeiten für den Versicherungsnehmer günstiger ist, sollte unter Berechnung der jeweiligen gefragten Zinsen und Gebühren sorgfältig auskalkuliert werden.

Noch besser ist es natürlich, wenn auf die Beleihung ganz verzichtet werden kann. Benötigt der Versicherungsnehmer sein Guthaben zum Beispiel, um die Mietkaution für eine neue Wohnung bezahlen zu können, sollte er stattdessen eine Mietbürgschaft bei einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft erwägen. Bei einer Mietbürgschaft muss der Mieter kein Kapital für die Kaution auslegen – allerdings zahlt er stattdessen eine jährliche Kautionsgebühr, die im Laufe der Jahre zu einem beachtlichen Betrag anwachsen kann. Da diese Zahlungen unwiederbringlich verloren sind, ist eine Mietbürgschaft in der Regel nur bei Kurzzeit-Mietverträgen sinnvoll.

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Wenn man ein Darlehen aufnehmen möchte, dann kann die Lebensversicherung als Absicherung dienen

Ein Darlehen ist in vielen Fällen eine Möglichkeit, wie man sich ohne ein großes Eigenkapital Träume realisieren kann. Wenn es z.B. um den Bau eines Eigenheims geht, ist ein Darlehen fast schon unumgänglich, denn kaum jemand kann den Bau des Hauses vollständig aus eigener Tasche zahlen. Darlehen sind also nichts ungewöhnliches, ganz im Gegenteil, für viele Projekte und Planungen sind sie nahezu unerlässlich. Doch bevor man überhaupt ein Darlehen aufnehmen kann, bedarf es einer Darlehen Absicherung. Diese Darlehen Absicherung kann auf unterschiedliche Weise geschehen, eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Risikolebensversicherung zur Darlehen Absicherung. Was eine Lebensversicherung mit einem Darlehen zu tun hat, das erschließt sich auf diese Weise recht schnell, denn wo die beiden Begriffe ‘Darlehen’ und ‘Lebensversicherung’ zunächst einmal recht unabhängig voneinander sind, sind sie sich bei der Darlehen Absicherung sehr nahe. Eine Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, die im Falle des Ablebens des Versicherten bestimmte Personen begünstigt. Auch die Arbeitsunfähigkeit ist meistens darin eingeschlossen. Es gibt Risikolebensversicherungen, die mit gleichbleibender Versicherungssumme ausgestattet sind und es gibt Risikolebensversicherungen, die mit absinkender Versicherungssumme versehen sind. Diese können zur Darlehen Absicherung herangezogen werden. Dabei sinkt die Versicherungssumme dann in dem Maße, in dem die Tilgung des Darlehens voranschreitet. Man sieht also, dass zwei sich zunächst so fremde Begriffe doch eine gemeinsame Basis haben. Das Darlehen und die Risikolebensversicherung kommen zur Darlehen Absicherung zusammen.