Die Zahnzusatzversicherung
Wer heutzutage Zahnersatz benötigt, bleibt nicht selten auf den Kosten sitzen. Denn vor allem gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen nur noch einen geringen Teil der Kosten. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Leistungslücke und übernimmt die Kosten, die für den Zahnersatz anfallen. Ob der Versicherungsnehmer die Mindestversorgung oder besondere Wünsche für seinen Zahnersatz hat, spielt dabei keine Rolle. So erhalten Versicherungsnehmer einer Zahnzusatzversicherung beispielweise Zuschüsse für Keramikinlays, Implantate und Verblendungen. Dadurch erhalten Versicherte auch als Kassenpatienten Anspruch auf Leistungen, die sonst nur Privatversicherte genießen.
Für wen eignet sich eine Zahnzusatzversicherung?
Von einer Zahnzusatzversicherung profitiert jeder, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Insbesondere die neuesten Veränderungen im Gesundheitssystem machen es notwendig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, da die Zuschüsse für eine Zahnbehandlung immer weniger werden. Vor allem Zahnersatz kann jedoch sehr teuer werden. Die genaue Höhe der Zuzahlungen, die ein Versicherungsnehmer von der gesetzlichen Krankenversicherung erhält, orientiert sich vor allem an dem ärztlichen Befund und nicht an der gewählten Behandlungsmethode. Wer also beispielsweise Inlays optisch ansprechender findet als eine Plombe, erhält nur die Summe, den die gesetzliche Kasse für die Plombe zahlen würde. Der Rest muss vom Versicherten getragen werden. Jeder gesetzlich Versicherte, der dies nicht allein tragen will oder kann, ist mit einer Zahnzusatzversicherung bei einer privaten Versicherung gut beraten.
Wichtiges zur Zahnzusatzversicherung
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen will, sollte dies tun, bevor erste ernsthafte Zahnprobleme auftauchen. Bereits geplante oder begonnene Behandlungen werden in den seltensten Fällen von der Versicherung getragen. Fehlerhafte Angaben über den Zustand der Zähne sollten ebenfalls vermieden werden. Hat der Versicherte die Angaben nicht gewissenhaft gemacht, kann die private Versicherung den Vertrag auflösen. Leistungen, die bereits erfolgt sind, werden dann von der Kasse wieder eingefordert.
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